Honorarvertrag
(Beispiel für Seminarleitung)
zwischen (Firmen-) Name (Auftraggeber)
Straße
PLZ Ort
(nachfolgend "Auftraggeber" genannt) 121p1521b
und (Firmen-) Name (Auftragnehmer)
Straße
PLZ Ort
(nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) 121p1521b
wird ein Vertrag geschlossen, der die Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zur Abwicklung von Seminaren für den Auftraggeber beschreibt.
Gegenstand des Vertrags
1.1 Dieser Vertrag bildet die Grundlage für gesonderte Einzelvereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Einzelvereinbarung regelt den Einsatz des Auftragnehmers als Dozent für Seminare mit einer festgelegten Vergütung.
Abwicklung und Durchführung
2.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Durchführung von Seminaren im Bereich (Bereich angeben)
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Anforderungen seitens des Kunden für Seminarleistungen mitzuteilen, sofern der Kunde vom Auftraggeber akquiriert wurde. Der Titel der Veranstaltung wird in Absprache deklariert.
2.3 Sollte ein Seminar aus nicht wichtigen Gründen, die alleine der Auftragnehmer zu vertreten hat (z. B. nicht rechtzeitiges Bekanntgeben von Urlaub), ausfallen, so gehen die damit entstehenden Kosten zu Lasten des Auftragnehmers.
Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung laut Einzelvereinbarung wird nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung bezahlt, falls folgende Unterlagen dem Auftraggeber vorliegen:
. die vom Auftragnehmer unterschriebene Einzelvereinbarung sowie
. die ausgefüllte Teilnehmerliste der Seminarteilnehmer
Die nachfolgenden Preise verstehen sich zzgl. MwSt.:
. 1 Teilnehmer/in pro Tag DM xx,00
. 2 Teilnehmer/innen pro Tag DM xx,00
. 3 Teilnehmer/innen pro Tag DM xx,00
. 4 Teilnehmer/innen pro Tag DM xx,00
. 5 Teilnehmer/innen pro Tag DM xx,00
. 6 Teilnehmer/innen pro Tag DM xx,00
In dem gesamten Preis sind alle Nebenleistungen (Spesen etc.) enthalten. Hinzu kommen DM (Betrag) pro Kursunterlage.
Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Dieser Vertrag endet am (Datum). Beide Seiten erklären ausdrücklich ihre Bereitschaft, diesen Vertrag gegebenenfalls um jeweils (Zeitraum) zu verlängern.
4.2 Ein außerordentliches sofortiges Kündigungsrecht besteht für beide Parteien bei:
. Verletzung einer der in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen
. unzureichenden Leistungen der Vertragsparteien
. wiederholter Unpünktlichkeit, Unzuverlässigkeit, unterlassenen Informationen etc. der Vertragsparteien
. bei wiederholten Beschwerden der Kunden
Rechtsstellung des Auftragnehmers
5.1 Der Vertragsabschluss oder eine Einzelvereinbarung begründet kein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
5.2 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Schulungsmaterial für die Teilnehmenden an den Schulungen zur Verfügung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vom Auftragnehmer entwickelte Schulungsmaterial (bestehend aus: Auflistung des Materials) nur an Schulungsteilnehmer auszuhändigen, die vom Auftragnehmer persönlich instruiert werden.
Es wird vereinbart, dass Mitarbeiter des Auftraggebers mit dem vom Auftragnehmer entwickelten Schulungsmaterial weder im Hause des Auftraggebers noch außerhalb Schulungen abhalten.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber, das oben beschriebene Schulungsmaterial weder als Original noch in irgendeiner kopierten, fotokopierten, reproduzierten, elektronischen oder maschinenlesbaren Form im Ganzen oder in Teilen an Dritte, außer den oben Genannten weiterzugeben oder zu veräußern.
Im Rahmen dieser Vereinbarung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Recht ein, das Material der Schulungen in einer entsprechenden Auflage zu drucken und zu vervielfältigen.
Ferner wird vereinbart, dass der Auftraggeber alle Seiten des Schulungsmaterials des Auftragnehmers, einschließlich des Deckblattes, in den zu erstellenden Schulungsmappen des Arbeitgebers abbildet. Die Kosten für die Herstellung der Schulungsmappen übernimmt der Auftraggeber.
Jegliches Nutzungsrecht erlischt bei Beendigung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Vertragsparteien.
5.3 Über die vereinbarten Fristen und Termine hinaus ist der Auftragnehmer in der Einteilung und Verwertung seiner Arbeitszeit frei. Der Auftragnehmer ist nicht gehindert, für andere Auftraggeber tätig zu werden.
Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags beziehungsweise einer Einzelvereinbarung bekannt geworden sind, nur zur Erreichung der von dritten Parteien vertraglich geschuldeten Ergebnisse zu verwenden und gegenüber Dritten über sie Verschwiegenheit zu wahren, solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrags bestehen.
Sollte die Weitergabe an Dritte zur Erreichung der Vertragsziele notwendig werden, verpflichten sie sich, gegenseitig die Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei einzuholen.
Verhalten gegenüber Dritten
Der Auftragnehmer erklärt,
. dass er durch den Abschluss keinerlei Pflichten gegenüber Dritten verletzt,
. dass aus Abschluss und Durchführung dieses Vertrags keine Interessenkonflikte entstehen,
. dass er bei der Durchführung des Vertrags Recht und Gesetze einhalten und Post- und andere Fernmeldevorschriften beachten wird,
. dass die Systeme (insbeondere Hard-/Software), die ihm zur Erfüllung des Vertrags zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich zu diesem Zwecke benutzt werden.
Wettbewerbsverbot
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Seminaren, die im Auftrage des Auftraggebers abgewickelt werden, nicht für die eigene Firma oder eigene Leistungen zu werben, bzw. Prospekte o. Ä.. zu verteilen.
Führt der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers Seminare durch, so verpflichtet er sich, bei diesem Kunden nur für den Auftraggeber akquisitorisch und nur im Namen und für Rechnung des Auftraggebers als Instruktor tätig zu werden. Diese Verpflichtung endet 12 Monate nach der letzten Seminardurchführung.
Allgemeine Bedingungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags durch eine rechtlich befugte Stelle für unwirksam erklärt werden, so gilt der Vertrag im Übrigen weiter. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine wirksame Bestimmung, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag und seiner Durchführung entstehenden Streitigkeiten ist Düsseldorf.
Anlage: Nutzungsvertrag
Düsseldorf, _____________ Düsseldorf,_____________
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Auftraggeber Auftragnehmer
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